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Vereinbarung über die Nutzung der Online-Plattform unter

onlinevhs.bayern
zwischen

dem Bayerischen Volkshochschulverband e.V. (bvv)
Fäustlestrasse 5a, 80339 München

vertreten durch Dr. Regine Sgodda und Dr. Christian Hörmann

- nachfolgend "bvv" genannt -

und
- nachfolgend "Volkshochschule" genannt –


§ 1 Bezeichnung, Zweck, Betreiber, Nutzer

(1) Der bvv betreibt unter der Domain https://onlinevhs.bayern/ eine Webseite - im Folgenden „Online-Buchungsportal“ genannt - auf dem die Volkshochschule ihre Online-Veranstaltungen überregional direkt an die Teilnehmer vermarkten kann. Der Kursvertrag kommt ausschließlich zwischen den Teilnehmern und der jeweiligen Volkshochschule zu Stande. Die Volkshochschule hat die gesetzlichen Informationspflichten gegenüber den Teilnehmern zu erfüllen, insbesondere hinsichtlich des Inhalts der Kurse, der Kursgebühren und des gesetzlich bestehenden Widerrufsrechts von Verbrauchern. Der bvv ist nicht Veranstalter, sondern ausschließlich Betreiber des Online-Buchungsportals.

Die Volkshochschule ist berechtigt, Beschreibungen ihrer Online-Veranstaltungen in Textform auf dem Online-Buchungsportal – im Folgenden "Inhalte" - einzustellen. Die Angebote können ausschließlich über die mit dem Online-Buchungsportal kompatible Schnittstelle itm:connect gem. Anlage 1 auf das Online-Buchungsportal hochgeladen werden.

(2) Der bvv ist hinsichtlich der Ausgestaltung des Online-Buchungsportals frei. Der bvv behält sich vor, die Nutzung des Online-Buchungsportals durch die Volkshochschulen und die Teilnehmer zu analysieren und die Inhalte und Funktionen des Online-Buchungsportals im eigenen Ermessen anzupassen. Der bvv behält sich das Recht vor, Veranstaltungen, die nicht den vereinbarten Anforderungen entsprechen oder aufgrund mangelhafter Kursdatenpflege fehlerhaft dargestellt werden, nicht zu veröffentlichen.

Ein Anspruch der Volkshochschule auf Aufnahme eines bestimmten Kurses in das Online-Buchungsportal zum Zwecke der Vermarktung besteht nicht.



§ 2 Gegenstand

Als Inhalte im Sinne von § 1 Abs. 1 dieser Vereinbarung gelten: Online-Kurse, Selbstlernangebote, Blended Learning-Formate.

Die Volkshochschule kann sowohl eigene Online-Veranstaltungen (sog. Eigenprodukte) als auch Online-Angebote, die von anderen Volkshochschulen oder dritten Anbietern übernommen werden (sog. Fremdprodukte; z.B. Angebote des Xpert Business-LernNetz, aus der Reihe „Smart Democracy“, vhs-wissen-live) auf das Online-Buchungsportal hochladen.



§ 3 Kosten und Gebühren

Die Volkshochschule zahlt an den vom bvv eingeschalteten Dienstleister ITEM KG und den jeweils eigenen Verwaltungssystem-Anbieter eine einmalige Gebühr für die Einrichtung der Schnittstelle. Die Höhe der Gebühren für die Einrichtung der Schnittstelle durch die ITEM KG und die Schnittstellen von Seiten der Verwaltungssystem-Anbieter bestimmt sich nach der Preistabelle in Anlage 2.

Die Kosten für Support, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung des Online-Buchungsportals und der zugehörigen Schnittstelle trägt der bvv.



§ 4 Leistungen des bvv

(1) Der bvv ist verpflichtet, der Volkshochschule das Online-Buchungsportal zum genannten Zweck bereitzustellen. Dazu gehört auch die Vorhaltung einer Schnittstelle, über die eine Zahlung von Teilnehmern direkt an die Volkshochschule als Zahlungsgläubiger weitergeleitet wird. Zu diesem Zweck werden die Zahlungs-, Kurs- und Teilnehmerdaten über den Client vom Online-Buchungsportal direkt in das jeweilige Verwaltungssystem der Volkshochschule übertragen.

(2) Der bvv stellt in dem Online-Buchungsportal eine Stornierungsfunktion bis 7 Werktage vor Kursbeginn bereit. Ungeachtet der Vorschriften zum gesetzlich bestehenden Widerrufsrecht muss die Volkshochschule dem Verbraucher bis zu diesem Zeitpunkt eine kostenlose Stornierung eines Kurses ermöglichen, soweit in ihren AGBs nichts Abweichendes geregelt ist. Nach Unterschreitung dieser Frist werden die Teilnehmer, die stornieren wollen, direkt an die betreffende Volkshochschule verwiesen. Die Klärung der Stornierungsmöglichkeit erfolgt dann zwischen dem Teilnehmer und der Volkshochschule direkt. Dies gilt insbesondere mit Blick auf das gesetzlich bestehende Widerrufsrecht von Verbrauchern.

(3) Der bvv wird die Interessen der Volkshochschule mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrnehmen. Er gewährleistet eine dauerhafte technische Verfügbarkeit seines Servers von 99 % im Jahresmittel. Ausgenommen hiervon sind Zeiten, in denen die Bereitstellung aufgrund von Störungen, die nicht im Einflussbereich des bvv liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), nicht durchführbar ist.



§ 5 Nutzungsrechte

Die Volkshochschule räumt dem bvv im Zeitpunkt des Hochladens der Inhalte auf das Online-Buchungsportal ein zeitlich, räumlich, inhaltlich unbeschränktes, übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Inhalten ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere

a) das Recht, die Inhalte ganz oder zum Teil über das Online-Buchungsportal und/oder sonstige Internet-Angebote öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen und zu verbreiten (Rechte gem. §§ 16, 17 und 19a UrhG);

b) das Recht, die Inhalte ganz oder zum Teil beliebig lange zu speichern.

c) das Recht zur Bearbeitung der Inhalte, insbesondere durch Einfügung von Zusätzen, Kürzungen, Änderungen oder Umgestaltungen (Recht gem. § 23 UrhG).



§ 6 Garantie

Die Volkshochschule garantiert, dass der bvv alle nach diesem Vertrag übertragenen Rechte erwirbt und diese weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen wurden bzw. mit Rechten Dritter belastet sind. Die Volkshochschule stellt den bvv von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Urhebern, die gegen den bvv erhoben werden sollten, frei. Der Volkshochschule bekanntwerdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat diese dem bvv unverzüglich mitzuteilen. Der bvv ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen der Volkshochschule hat diese vorab mit dem bvv abzustimmen. Die Freistellung umfasst auch den Ersatz der dem bvv durch die notwendige Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehenden bzw. entstanden Kosten.



§ 7 Datenschutz

Sofern die Inhalte personenbezogene Daten enthalten, ist die Volkshochschule für die Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und des Bayerischen Datenschutzgesetzes verantwortlich.



§ 8 Qualitätssicherung

Die Volkshochschule verpflichtet sich über ihr organisationseigenes Qualitätsmanagement hinaus zur Einhaltung der im bvv beschlossenen Qualitätsstandards. Maßgebend sind das Bayerische Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (BayEbFöG) und die Positionspapiere gemäß Anlage 3.



§ 9 Haftung


(1) Die Parteien haften jeweils unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die jeweilige Partei, ihre gesetzlichen Vertreter oder Angestellten/Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen.


(2) Die Parteien haften jeweils für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch die jeweilige Partei, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung die jeweils andere Partei vertrauen darf. Insoweit ist die Haftung der jeweiligen Partei auf den Betrag begrenzt, der für die andere Partei zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.




§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung

Diese Vereinbarung tritt mit ihrer digitalen Annahme (Checkbox) in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien haben das Recht, diese Vereinbarung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Verstößt die Volkshochschule gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung, kann der bvv diese Vereinbarung fristlos kündigen und die Volkshochschule von der Nutzung des Online-Buchungsportals ausschließen.

Jede Kündigung bedarf der Schriftform.



§ 11 Schlussbestimmungen

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden; seine Änderung bedarf ihrerseits der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Nutzungsvereinbarung im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist München.



Akzeptanz durch die oben genannnte Volkshochschule
27.09.24 03:30:41